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Da liegst du leider falsch in Deutschland sind mittlerweile in fast allen Bundesländern die islamischen Feiertage für Muslime als gesetzliche Feiertage anzuerkennen.Für die schulen gilt folgendes:

Baden-Württemberg:

Teilnahmepflicht. Befreiung vom Unterricht sowie Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen sind in der Schulbesuchsverordnung des Landes vom 21. März 1982 (GBl. S. 176), zuletzt geändert durch Verordnung des Kultusministeriums vom 13. Januar 1995 (GBl. S. 132) geregelt. Aus der Anlage zu der Verordnung ergibt sich, dass Schülerinnen und Schüler, die der islamischen Religion angehören, am Fest des Fastenbrechens sowie am Opferfest einen Tag beurlaubt werden können. Eine Befreiung vom Schulbesuch kann auch zur Teilnahme am „Freitagsgebet“ erfolgen.

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