8 Jahre rechtmäßiger
8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt...
60 Monate Rentenversicherungsbeiträge geleistet sind u.a. die Voraussetzungen.
Der Lebensunterhalt muss aus eigenen Mitteln sichergestellt werden. Bei 60 Monaten Rentenversicherungsbeiträgen beträgt dies 5 Jahre gearbeitet zu haben. Jedoch kommt es an, ob es sich um eine Anspruchseinbürgerung, Ermessenseinbürgerung, oder eine Einbürgerung über den deutschen Ehegatten geht.
Je nachdem, sind die Voraussetzungen was die Sicherung des Lebensunterhaltes angeht strenger bzw. lockerer.
Do. 25 Feb 2016 - 11:50
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