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Im Januar 2015 hatte Bundesverfassungsgericht pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar erkannt. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch Tragen „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder staatliche Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In ähnlichen Fall hatte Augsburger Verwaltungsgericht Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. Dagegen will Bundesland Bayern Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten Kopftuch tragen.“ In einigen Bundesländern gibt es Überlegungen, Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) kündigte bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für Bürger ist es wichtig, dass Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich Bund Deutscher Verwaltungsrichter zu Wort. Nach seiner Meinung würden Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch zur Unparteilichkeit Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich für Kopftuchverbot aus, verteidigte aber christliche Kreuzsymbol im Gerichtssaal.