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Einbürgerung mit Sozialhilfe und Flüchtlingsstatus

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Malek und bin erst am 15.09.2015 nach Deutschland gekommen als "Flüchtling" und hab den Aufethaltstitel § 25 Abs. 2 Sub. Schutz bekommen und seit 2021 die Niederlassungserlaubniss erworben § 26 Abs. 4.

Ich habe eine stattlich anerkannte Ausbildung als "Bauzeichner" abgeschloßen und mache momentan mein Fachabi um weiter zu studieren.

Ich beziehe Sozialhilfe Hartz 4 und bekomme gleichzeitig BaföG und Kindergeld und möchte die Einbürgerung beantragen.

Ist es möglich ?

 

Weiter Info über mich:

-Ich war minderjährig als ich nach Deutschland kam und ich bin jetzt 23.

 

Ich habe weder Strafen noch offene Verfahren.

Vermutlich werden sie sich nicht einbürgern. Da du bereits eine Niederlassungserlaubnis hast, vorauss bald studieren möchtest, würdest du auch später nur bafög und Kindergeld bekommen. Das würde alles erleichtern, da du keine Sozialleistungen bekommst. Falls du nach dem Fachabi arbeiten gehst, werden die vermutlich einen unbefristeten Vertrag und eine min. Einzahlung von 60 Monaten in die Rentenkasse verlangen.

Also Abi machen und studieren. Dann hast du besonders gute Chancen. Dass du als minderjähriger nach Deutschland gekommen bist, spielt keine Rolle. Außer für die weiteren Voraussetzungen wie Deutscher Schulabschluss und Ausbildung etc. Es gilt grundsätzlich immer der rechtmäßige Aufenthalt von 8 Jahren als Maßstab (+ die weiteren Voraussetzungen) 

Viel Glück 

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 07. Januar 2023 - 08:19

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