Es gehört nicht zu den Aufgaben des deutschen Bundesrates …
--- an der Verwaltung des Bundes mitzuwirken.
--- die Interessen der Länder zu wahren.
--- den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin zu wählen.
--- an der Gesetzgebung des Bundes mitzuwirken.
Es gehört nicht zu den Aufgaben des deutschen Bundesrates den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin zu wählen. Das ist die Aufgabe von Bundestag.