Wie gut kennst du Deutschland? Teste dich!


Hast du Fragen über das Leben in Deutschland/Europa, deutsche Sprache, Einbürgerung, Bildung, Arbeit uä?
Du kannst auch ohne Anmeldung anonym-unverbindlich eine Frage stellen.

Negativbescheid anderer Staatsangehörigkeit als Voraussetzung für die Einbürgerung

Gespeichert von belgo am

Wir haben seit einem Jahr folgendes Problem. Wir kommen aus Bulgarien, die Mutter meiner Ehefrau ist 1974 in Rusland geboren. Aus diesem Grund wird von meiner Frau eine Negativbescheinigung vom russischen Konsulat verlangt.

Wir haben es Mithilfe einer Integrationsorganisation versucht, sie haben aber leider über dem Onlineverkehr nichts erreichen können. Dann haben wir die Sachbearbeiterin im Landratsamt gebetet nochmal nachzuforschen, ob das 100% unbedingt nötig ist, denn wir haben eine russische Seite übersetzt auf Deutsch mitgeteilt, indem kurzgefasst drin steht "wer vor 1992 in Rusland geboren ist hat keine Staatsangehörigkeit bekommen!" - ihre Antwort war trotzdem "ja, muss ich haben!". Wir haben sogar per Post ein Schreiben bekommen, dass wir mehr oder weniger "endlich was tun sollen", denn es sei schon lange Zeit seit dem Erstantrag vergangen und ein Tipp zu dieser Seite: https://rusconsmchn.mid.ru/de_DE/staatsangehoerigkeit

Ich verstehe von Anfang an 2 Sachen nicht: Was soll der Blödsinn (wenn wir nicht ausgefüllt hätten wo ihre Mutter geboren ist würde das doch auch Keiner verlangen...) und warum kann ein Amt nicht mit einem anderen Amt direkt kommunizieren, stattdessen müssen wir das in einer Sprache, die wir nicht kennen und nichts mit Deutschland zu tun hat machen?
Alles klar, erstmal wieder 100x Übersetzungen zahlen ... Letzter Woche waren wir im Konsulat, von 10 Beamten dort sprach einer kaum Deutsch/English. Wenn man auf die Seite mit benötigten Unterlagen schaut sieht man klar das KEINE Übersetzung des Personalausweises verlangt wird. Genau das hat der Mann am Schalter verlangt und somit wurden wir wieder heimgeschikt.

Meine Frage an euch:
Nachdem unsere Sachbearbeiterin beim Ersttermin die 2 Wochen ALG2 Zeitraum meiner Frau als "Sehr schlecht für die Einbürgerung!" bezeichnet hat.
Wie kann ich ein Vorgesetzter unserer Sachbearbeiterin kontaktieren?
Wo kann ich mich für ein Verdacht auf ungleichmäßige Behandlung beschweren/informieren?

 

Neuen Kommentar hinzufügen

E-Mail Adresse wird geschützt.
Sie können ein oder mehrere Bilder einfügen. Thumbnails werden automatisch erstellt und Bilder werden in einer Galerie-Ansicht angezeigt.
Anforderungen zum Hochladen
Anforderungen zum Hochladen
  1. Gut genug formulieren: Schreiben Sie mehr als einen Satz, und bleiben Sie sachlich!
     
  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.
CAPTCHA
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.