StAG § 10 (1):
"Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat [...]"
Meine Frau und ich sind Belgier und wohnen seit acht Jahren im Inland. Während meine Frau beim Einwohnermeldeamt schon vor 8 Jahren ihren Wohnsitz im Inland angemeldet hat, habe ich das erst vor 4 Jarhen gemacht. Ist das ein Problem für meine Einbürgerung?