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Wohnsitz

Seit 8 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Innland haben

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

StAG § 10 (1):

"Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat [...]"

Meine Frau und ich sind Belgier und wohnen seit acht Jahren im Inland. Während meine Frau beim Einwohnermeldeamt schon vor 8 Jahren ihren Wohnsitz im Inland angemeldet hat, habe ich das erst vor 4 Jarhen gemacht. Ist das ein Problem für meine Einbürgerung?