- Ich fahre nach rechts, sobald es geht.
- Ich fahre genau 1 km/h schneller als der Lkw rechts neben mir.
- Ich tue so, als hätte ich nichts gesehen.
- Ich winke freundlich.
Lösung :
Richtig ist tatsächlich das Rechtsfahrgebot. Die Antworten 2 und 3 sieht man oft, trotzdem sind sie falsch. Auch hier.
Stimmt das wirklich?
Ja klar, Rechtsfahrgebot.
Man muss immer nach rechts fahren, wenn es geht. Das hat aber nichts damit zu tun, ob hinten jemand drängelt. Drängeln ist gefährlich und deshalb auch verboten.
"Wenn es geht" ist allerdings ungenau. Man muss nach rechts fahren, wenn dort ausreichend Platz ist, wenn man dort (zunächst) im gleichen Tempo weiterfahren kann, und wenn diese Spur in die gewünschte Richtung führt. Daraus folgt dass man (bei flüssigem Verkehr) nur zum Überholen weiter links fährt.
Eine direkte Vorschrift für die Geschwindigkeitsdifferenz beim Überholen gibt es nicht. Wenn man es extra so einrichtet dass das Überholen sehr lange dauert, ist das allerdings eine "vermeidbare Behinderung" nach Paragraf Eins.
Im Übrigen soll man defensiv fahren und Gefährdungen vermeiden. Dazu gehört, dass man auf Provokationen nicht eingeht und immer eine deeskalierende Lösung sucht. Das kann auch so aussehen, dass man einen Drängler bei Gelegenheit vorbei lässt, damit man ihn dann los ist.
Links blinken?
Wenn jemand auf der linken Spur fährt und links blinkt, so ist das nach dem Gesetz eine "falsche Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers", und somit eine Ordnungswidrigkeit. Denn es gibt keine Möglichkeit zum Abbiegen oder zum Spurwechsel nach links.
Wahrscheinlich wird es toleriert, wenn man kurz mal links blinkt um sich beim Vorausfahrenden bemerkbar zu machen, denn "kurze Leuchtzeichen" sind zum Ankündigen einer Überholabsicht erlaubt. Kurze Impulse mit der Lichthupe sind da vielleicht die bessere Idee.
Längeres Linksblinken oder permanentes Lichthupen wird allerdings als aggressives Verhalten behandelt, auch wenn man den Sicherheitsabstand einhält. Daran ändert es auch nichts, wenn der Vorausfahrende selbst eine Ordnungswidrigkeit begeht weil er die Spur unnötig blockiert.
Wenn man zusätzlich dichter auffährt, ist die Grenze zur Straftat (Nötigung im Straßenverkehr) schnell überschritten. Auch wenn das oft geschieht und selten bestraft wird, man riskiert hier tatsächlich ein Fahrverbot. Das zuvor erlittene Unrecht (Fehlverhalten des Vorausfahrenden) ist dabei kein mildernder Umstand.
Ach ja, und wenn der Vorausfahrende nun absichtlich so langsam wie möglich überholt um die Spur noch länger zu blockieren (was übrigens auch eine Nötigung sein kann), dann ist meine Provokation voll nach hinten losgegangen. Es ist im Endergebnis tatsächlich besser, sich defensiv zu verhalten und nach vorne keinen Druck aufzubauen.
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