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Zürich

Voraussetzungen für die Einbürgerung in der Schweiz

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Für Kanton Zürich gelten folgende Voraussetzungen:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • Aufenthaltsdauer: mindestens 10 Jahren in der Schweiz ( 2 Jahren in Zürich)
  • Keinen negativen Eintrag in Betreibungsregister (in den letzten 5 Jahren)
  • Keine Einträge im Strafregister und keine offene Strafverfahren
  • Steuerschuldenfrei ( letzten 5 Jahren )
  • Keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren

 

Unterlagen für das Einbürgerungsantrag