Sprachnachweis für Einbürgerung - Reicht der Leistungsnachweis oder braucht man TestDaF o.ä. ?
Ich habe am Sprachenzentrum der Freien Universität Berlin Deutschkurse bis auf dem Niveau C1 abgeschlossen. Reicht der Leistungsnachweis davon als Sprachnachweis für die Einbürgerung oder muss ich den TestDaF oder einen ähnlichen Test nochmals bestehen?