Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist vor der Einbürgerung erforderlich
Ist die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit immer erforderlich?
Im Infoblatt steht dieser Satz:
Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist vor der Einbürgerung erforderlich!
Was passiert wenn die Ausbürgerung unmöglich ist?
z.B.:
- Der Antragsteller darf aus Sicherheitsgründen nicht in die Heimat einreisen
- Es herrscht Krieg oder ähnliche Zustände wo Behörden nicht mehr funktionieren