Einbürgerung durch deusches Kind
Hallo Damen und Herrn ,
ich bin am 26.2.2013 nach Deutschland gekommen ich habe in 2015 ein Hauptschulabschluss gemacht.
Am 2015 ich habe ein 3 Jahr Aufenthaltstitel §28 abs2 (durch mein deutsches Kind )erhalten, in 2018 habe ein Niederlassungserlaubnis bekommen nun ich will DE Pass beantragen . Darf ich des jetzt?
Wenn ja ich bitte um alle rechtliche Antworten . Weil das ist mein 3 mal das ich zu meinem Einbürgerung Büro gehen jedesmal sagen sie andere Ausrede .