Namensänderung bei der Einbürgerung
Hallo, ich besitze zur Zeit die georgische Staatsbürgerschaft und beantrage die deutsche Einbürgerung. In meiner Geburtsurkunde sowie der Übersetzung wird mein Name als " Ema" angegeben, weil es im georgischen keine Doppelkonsonanten gibt. Jedoch heisse ich natürlich Emma, was auch in meinem georgischen Pass steht. Wird denn nun im Deutschen Pass die georgische Version übernommen? Und wenn ja, wie kann ich es verhindern?
Gruß
E. H.