Frage zur Einbürgerung - doppelte Bürgerschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme aus Frankreich und wohne seit 8 Jahren in Deutschland. Ich interessiere mich für die Einbürgerung, um wählen zu dürfen, da ich ja hier lebe. Ich habe die Voraussetzungen hier gelesen: https://deutsch-werden.de/de/voraussetzungen-fuer-einbuergerung
Ich bin überrascht zu erfahren, dass man keine doppelte Bürgerschaft haben darf. Betrifft es auch die Bürger aus der EU wie ich? Wo kann ich weitere Informationen bekommen?
Mit freundlichen Grüßen.