In erster Linie ist der Ausländer Gast in unserem Land und mißbraucht das Gastrecht mit seiner kriminellen Tat. Der Deutsche hingegen ist ein Nestbeschmutzer.
Beide gehören ausgewiesen. Der Ausländer in sein Land und der Deutsche auf eine von der Gesellschaft gekauften Insel irgendwo. Hauptsache beide können in unserem Land keinen Schaden mehr anrichten. Ich denke dies ist eine völlig natürliche Regel. Jede andere Maßnahme innerhalb unseres Landes würde eine Diskussion hervor rufen die nie enden wird.
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