Wenn man nach Deutschland eingewandert ist und früher im Heimatland schon als Anwalt gearbeitet hat, kann man in Deutschland weiter als Anwalt arbeiten? Selbstverständlich gilt die Frage in Zusammenhang mit dem Sprachnachweis.
Ärzte und Anwälte müssen…
Ärzte und Anwälte müssen zusätzliche Bedingungen erfüllen. Dass man früher als Anwalt woanders gearbeitet hat, bedeutet nicht dass man sich mit EU-Recht automatisch gut genug auskennt. Und Ärzte können Patienten nicht gut behandeln, wenn sie keine gemeinsame Sprache haben und nicht mal deren Beschwerden verstehen können.
Das geht nur mit Einschränkungen.
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
http://www.gesetze-im-internet.de/eurag/index.html
§ 206 Bundesrechtsanwaltsordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__206.html