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Kann man nach Einwanderung weiter als Anwalt in Deutschland arbeiten?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Wenn man nach Deutschland eingewandert ist und früher im Heimatland schon als Anwalt gearbeitet hat, kann man in Deutschland weiter als Anwalt arbeiten? Selbstverständlich gilt die Frage in Zusammenhang mit dem Sprachnachweis.

Gast (nicht überprüft)

Das geht nur mit Einschränkungen.

  • EU-Ausland:
    Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
    http://www.gesetze-im-internet.de/eurag/index.html
     
  • Allgemein:
    § 206 Bundesrechtsanwaltsordnung

    https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__206.html
     

 

Mo., 16. April 2018 - 12:42 Link
Gast (nicht überprüft)

Ärzte und Anwälte müssen zusätzliche Bedingungen erfüllen. Dass man früher als Anwalt woanders gearbeitet hat, bedeutet nicht dass man sich mit EU-Recht automatisch gut genug auskennt. Und Ärzte können Patienten nicht gut behandeln, wenn sie keine gemeinsame Sprache haben und nicht mal deren Beschwerden verstehen können.
Di., 17. April 2018 - 15:58 Link

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