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Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) tritt am 25.05.2018 in Kraft! Und?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

 
Die neue europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) tritt am 25.05.2018 in Kraft! Was ändert sich für uns konkret? 

In der letzten Wochen habe ich so viele E-Mails bekommen, die ungefähr so anfangen:

  1. Auf Grund der am 25.05.2018 in Kraft tretenden Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) möchten wir ...
  2. geänderte Datenschutzerklärung - bitte bestätigen ...
  3. Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung - Ihre Zustimmung
  4. Wir aktualisieren unsere Datenschutzbestimmungen.
  5. Wir aktualisieren unsere Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung
  6. Wir haben Sie über die neue EU-Datenschutzgrundverordnung informiert. 
  7. Wichtige Neuigkeiten zur Aufbewahrung von Daten und zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  8. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  9. ...

und ca. 200 weitere E-Mails...

Wenn ich die Änderungstexte lese, verstehe ich nur Bahnhof. Gibt es eine kurze einfache verständliche Erklärung, was sich wirklich ändert? 

Wenn die Anbieter persönliche Daten (wie z.B. Namen, Geburtstag, Adresse, Nationalität, Telefonnummer, Zahlungsdaten, Einkaufsverhalten, Surfverhalten, Aufenthaltsorte) wie bisher speichern und benutzen wollen, brauchen sie jetzt eine erweiterte Zustimmung des Nutzers. Diese bekommen Sie, indem der Nutzer eine neue Datenschutzerklärung bestätigt.

Es kommt darauf an, was dort drinsteht. Eine Nutzung der Daten für die eigene Beziehung mit diesem Anbieter ist okay, falls man dessen Dienste weiterhin nutzen möchte. Einem Verkauf der Daten an andere Anbieter, Werbefirmen usw. sollte man besser nicht zustimmen.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 28. April 2018 - 12:54

Achtung, bei den vielen "DSGVO"-Mails können auch Betrüger dabei sein. Deshalb sollte man auf einer Webseite, deren Adresse aus einer Mail stammt, niemals seine Zugangsdaten eingeben. Falls ein Einloggen nötig ist, sollte man das auf einer Webseite des Anbieters tun, deren Adresse man bereits kennt.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 25. Mai 2018 - 15:41

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