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mit einem Deutschen verheiratet und ich muss trotzdem 8 Jahre Aufenthalt in DE nachweisen?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo,

Ich bin seit 10 Jahren mit einem Deutschen verheiratet.

Ich habe einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und eine Rückmeldung von der Einbürgerungsbehörde bekommen, dass ich Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland in den letzten 8 Jahren vorlegen soll.

Ich dachte, dass die Heiratsurkunde und Geburtsurkunde von unserem Kind ausreichend sind? Ich weiß nicht wie sonst ich es nachweisen kann wenn ich eine längere Zeit zu Hause mit meinem Kind war? 

Außerdem bin ich davon ausgegangen, dass eine Ehefrau von einem Deutschen schon nach 3 Jahren Ehe und Aufenthalt in DE eingebürgert werden kann?

 

 

 

Eine Anmeldebescheinigung sollte reichen. Es gibt viele Wege ,wodurch man nachweisen kann. zB: Ausweis, Pass, Meldebestätigung, Niederlassungserlaubnis, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Steuererklärung, Bestätigung von Krankenversicherung...

 

Gespeichert von Rosita Monetti (nicht überprüft) am So., 29. Juli 2018 - 18:01

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