Das gibt es, und es ist gar nicht mal so selten. Gegenüber der Adoption von Minderjährigen gibt es dafür ein paar abweichende Regeln. Insbesondere ist eine "schwache Erwachsenenadoption" möglich, bei der die Verwandtschaftsbeziehungen des Adoptierten zu seinen leiblichen Eltern und sonstigen Verwandten bestehen bleiben.
Die einzige Altersregelung ist, dass der Adoptierende mindestens 25 Jahre alt sein soll. Nach oben gibt es keine Altersgrenzen.
Im alten Rom haben die Kaiser den Kaisertitel an ihren Sohn vererbt. Falls ein Kaiser seinen eigenen Sohn für ungeeignet hielt, hat er ihn verstoßen (oder abgemurkst) und einen anderen adoptiert.
Volljährigenadoption
Das gibt es, und es ist gar nicht mal so selten. Gegenüber der Adoption von Minderjährigen gibt es dafür ein paar abweichende Regeln. Insbesondere ist eine "schwache Erwachsenenadoption" möglich, bei der die Verwandtschaftsbeziehungen des Adoptierten zu seinen leiblichen Eltern und sonstigen Verwandten bestehen bleiben.
Die einzige Altersregelung ist, dass der Adoptierende mindestens 25 Jahre alt sein soll. Nach oben gibt es keine Altersgrenzen.
Ganz alte Tradition
Im alten Rom haben die Kaiser den Kaisertitel an ihren Sohn vererbt. Falls ein Kaiser seinen eigenen Sohn für ungeeignet hielt, hat er ihn verstoßen (oder abgemurkst) und einen anderen adoptiert.
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