Eine Frage in die Runde:
Ich bin dabei, meine Unterlagen für den Einbürgerungsantrag vorzubereiten. Ich habe mein DSH-Zertifikat verloren! Ich musste die DSH-Prüfung bestehen, um mich an der Universität einschreiben zu können. Ich habe mein Studium abgeschlossen. Das Diplom ist vorhanden. Würde das Diplom allein für meinen Einbürgerungsantrag ausreichen oder benötige ich zusätzlich ein Sprachzeugnis als separates offizielles Dokument?
Für Ihre fachkundige Rückmeldung wäre ich Ihnen im Voraus dankbar!
Verwaltungsvorschrift
In der Verwaltungsvorschrift steht:
"Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind in der Regel nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber
...
f) ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat."
(Nr. 10.1.1.6)
Laut dieser Webseite der Bundesregierung belegt ein deutscher Uni-Abschluss "in der Regel" die deutschen Sprachkenntnisse (jedenfalls bei einem deutschsprachigen Studiengang).