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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen US-Amerika - Deutschland und Werbeeinkommen übers Internet

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Guten Morgen

ich wollte gerade meine Steuererklärung 2010 an Finanzamt nachreichen bzw eine Nachantrag stellen. Man hat mit "Anlage G" gegeben um auszufüllen. Aber da oben steht "bei ausländischen Einkünfte auf Anlage AUS achten".

Mein betroffene Einkünfte stammen aus USA. Es sind Werbeeinkommen welche über das Internet erzielt wurden. Ich war selber nie in USA. Ich habe keine us-amerikanischen Bankkonto usw. Ich glaube nicht dass ich da ein US-Steuernummer also Tax-ID habe. Aber ich bin mir immer noch nicht sicher ob diese Einkommen Brutto oder Netto ist. Also wenn es in USA schon besteuert wurde möchte ich gerne vermeiden dass es zu einem Doppelbesteuerungsabkommen kommt.

Kann mir jemand einen Rat geben welche Formular ich ausfüllen muss "Anlage G" oder "Anlage AUS" oder Beides?

Laut Internetforen gibt es Vertrag zwischen DE & USA kurz vor Wiedervereignigung

Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika
Datum: 29.08.1989
Fundstelle: BStBl 1991 I S. 94, BGBl. 1991 II S. 354
Jahr: 1990

Also wenn du nicht als Steuerpflichtige in USA registriert bist und keine eindeutige Steuer-Nr. sogenannte US-Taxid hast, dann zahlst du kein Steuer in USA.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 25. Juli 2012 - 20:23

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