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Hallo Zusammen,
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, falls jemand bereit in der gleichen Situation war.
Ich hatte einen Antrag zur Einbürgerung bei der Behörde am 10.11.2016 gestellt und bin erst seit 05/2017 eingebürgert worden.
Zur Zeitpunkt der Antrag war meine Freundin Schwanger. Am 07.02.2017 kam meine Tochter zur Welt aber mit der Staatangehörigkeit aus Nigeria.
Meine Tochter ist jetzt 3 Monate alt und will jetzt für die auch die Einbürgerung beantragen.
Laut Ansage der Behörde muss eine Einbürgerung Antrag erfolgen erst wenn das Kind 8 Jahre wäre!!! Ist das richtig?
Außerdem führe ich mit der Mutter (auch aus Nigeria) das gemeinsame Sorgerecht zusammen.
Hatte schon jemand der gleiche Fall? Gibt es andere Möglichkeiten für die Einbürgerung oder muss ich 8 Jahren warten damit meine Tochter eingebürgert wird?
PS: ich bin angestellte meine Freundin studiert noch deshalb wohnen wir nicht in den gleiche Stadt.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 19. Mai 2017 - 21:51

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