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Alle EU-Bürger können in Deutschland eingebürgert werden, ohne ihre alte Staatsbürgerschaft abzulegen. Allerdings kann es evtl. im Heimatland Gesetze geben, nach denen man die Staatsbürgerschaft in einem solchen Fall automatisch verlieren würde.
Die anderen Voraussetzungen der Einbürgerung in Deutschland müssen auch bei EU-Bürgern erfüllt sein. Das dauerhafte Aufenthaltrecht ist in der Regel durch die EU-Regelungen zur Personenfreizügigkeit erfüllt.