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Hallo,
ich lese zum ersten Mal echtes Feedback in einem Block! Vielen Dank für die Infos! Man liest nur Werbung über diesen Anwalt und alle offiziellen Dokumente, die eingereicht werden müssen, aber keiner redet über den Negativbescheid. Ich brauche nicht erwähnen, dass ich ebenfalls eine Kroatin bin, die in Bosnien geboren ist (Geschwister sind in FFM geboren). Wir haben alle keinen bosnischen Reisepass, sind aber in Bugojno bei der Polizei im Register geführt. Es war die Rede davon, dass man sich an- und wieder abmelden muss, um ausgebürgert zu werden. Ist das nur der Fall, wenn man in BiH nicht geführt ist oder auch bei Nichtvorhandensein eines Reisepasses oder Personalausweises? Wie erhält man denn in diesem Fall den Negativbescheid?
Danke euch und viele Grüße
V.