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Hi, 

also die Staatsbürgerschaft besteht auch wenn keine Ausweisdokumente im Besitz waren. Der Negativbescheid ist die Bescheinigung dass Du nicht im Besitz von BiH  Ausweisdokumenten bist.

Du mußt Dir, in der Općina  der Gemeinde (Bugojno) wo Du Registriert bist, beim MUP erstmal den Auszug aus dem Geburtsregister (izvadak iz maticne knjige rodjenih ) und die Staatsbürgerschaftsurkunde (Uvjerenje) mit der JMBG Nummer ( Jedinstveni matični broj građana) holen.

Damit bekommst Du die Negativbescheinigung. Du brauchst die beiden Urkunden 2X (Kosten 1KM pro Stück) Da die eine bei der Behörde bleibt die Dir die Negativbescheinigung ausstellt. Das andere Original brauchst Du, um die Staatsbürgerschaft zu aktivieren (Evidentirat JMBG).Du bekommst vom MUP in Bugojno ein Merkblatt da steht alles drauf was einzureichen ist für die Ausbürgerung aus BiH.

Die Negativbescheinigung musst Du im Konsulat von BiH (in Deutschland) mit dem Antrag zur Ausbürgerung einreichen, die Meldebestätigung (aktueller Wohnsitz in D) und die Einbürgerungszusicherung MUSS erst mit Apostille Bestätigt werden, und dann Übersetzen lassen! Die Apostille MUSS auch Übersetzt werden! 

Grüße M

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