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Die Hauptregel ist, dass man den Mangel sofort reklamiert und nicht erst hinterher. Der Wirt hat dann Gelegenheit, den Fehler zu beheben. Was man bereits gegessen hat, muss man auch bezahlen.
Dass das Essen anders schmeckt als erwartet oder gewohnt, ist für sich allein kein Mangel. Reklamieren kann man deutliche Fehler (z.B. versalzen, verbrannt, falsche Temperatur) oder wenn das Essen nicht der Beschreibung entspricht.
Bei gesundheitsschädlichen Fehlern (z.B. verdorbene Lebensmittel, Hygienemängel, gefährliche Fremdkörper) kann auch Schadenersatz möglich sein.