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Nach dem Gesetz muss man tatsächlich zuerst arbeiten und bekommt danach das Geld dafür. Wenn monatlich gezahlt wird, braucht das Geld für den Monat x wirklich erst im Monat x+1 gezahlt zu werden. Der genaue Termin steht (fast) immer im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Interessenvertreter in diesem Punkt sind Betriebsrat und Gewerkschaft.

Der Zahltag ist häufig der 15. Kalendertag oder der 10. Arbeitstag des Monats x+1, aber auch der letzte Tag dieses Monats ist nicht unüblich. Spätestens an diesem Tag muss wenigstens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden, sonst ist es allerdings gesetzwidrig.

Falls ausnahmsweise kein Zahltag vereinbart ist, muss aber gleich am Beginn des Monats x+1 gezahlt werden.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 31. Juli 2019 - 09:52

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