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Gast schrieb:
> ... Auf der Autobahn sollte man eigentlich nur nicht mit dem rad fahren weil man die Mindestgeschwindigkeit ...
Nein, nicht nur deshalb. Das Fahrrad ist zwar ein Fahrzeug, aber kein Kraftfahrzeug. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur Kraftfahrzeuge fahren. Das gil immer schon ab dem Schild "Autobahn Anfang" bzw. "Kraftfahrstraße Anfang", also auch auf den Zufahrten.