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Grundsätzlich kann man für die wichtigsten Feste jeder beliebigen Religion eine Freistellung bekommen. Es muss aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein, d.h. nur wenige Tage im Jahr und nicht mehrere Tage am Stück.
Für die Feiertage von Religionen, denen besonders viele Schüler angehören (u.a. evangelisch, katholisch, jüdisch, muslimisch, alevitisch, manchmal auch christlich-orthodox), geben die Schulbehörden jedes Jahr entsprechende Listen heraus. Siehe z.B. hier. Bei nicht genannten Religionen regelt es der Lehrer oder die Schulleitung im Einzelfall.
Wichtig ist es, den Wunsch vorher der Schule mitzuteilen.