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hallo,
Sie können immer ein bisschen Dampf machen, in dem Sie Ihrer Einbürgerungsbehörde eine E-Mail schicken und eine Frist setzen. Wenn die Behörde nicht reagiert dann können Sie zum Verwaltungsgericht gehen und eine Untätigkeitsklage erheben. Dafür müssen Sie beweisen können dass diese Verzögerung Ihnen Nachteile bringt.