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Wer sich ausländischen Milizen anschließt, wird seine deutsche Staatsbürgerschaft verlieren. Aber nur, wenn er dadurch nicht staatenlos wird. Es gilt also nur für Leute mit mehreren Staatsbürgerschaften. Aber es gilt dann z.B. auch für geborene Deutsche.
Im vorläufigen Text steht übrigens nicht "Miliz" oder "Terrormiliz", sondern "konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland". Aktuell ist damit offensichtlich der IS gemeint.
Übrigens kann man die deutsche Staatsbürgerschaft in manchen Fällen auch verlieren, wenn man freiwillig in die normale Armee eines anderen Landes eintritt. Das stand schon vorher im Gesetz.