Laut Agenturen ist der Entwurf fertig und wird bald in Kraft treten. Kurz und knapp:
- Wer sich an ausländischen Milizen anschließt, wird seine Staatsbürgerschaft verlieren
- Wer falsche Angaben gemacht hat, kann die deutsche Staatsbürgerschaft bis 10 Jahren danach (bisher 5) verlieren
- Männer, die mehrere Ehefrauen haben, können nicht eingebürgert werden
Was ist genau mit "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" gemeint?
Ungeklärte Identität
"Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse"?
Das ist im Gesetz nicht weiter definiert. In der bisherigen Praxis ging es dabei meistens um die Mehrfach-Ehe. Wer mit mehreren Partnern verheiratet ist (auch im Ausland), verstößt gegen diesen Punkt.
Die Formulierung stand auch vorher schon im Gesetz, nämlich in § 9. Sie ist jetzt zusätzlich in den § 10 geschrieben worden, um diese Gesetzeslücke zu beseitigen.
Manchmal sind auch mangelnde Deutschkenntnisse, demokratiefeindliche Einstellungen und terroristische Kontakte als "fehlende Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" bezeichnet worden. Aber zu diesen Punkten gibt es im § 10 schon andere Formulierungen.
Mehrehe
Mit "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" ist hauptsächlich der Ausschluss der Mehrehe (Polygamie) gemeint. Das ergibt sich jedenfalls aus einer Mitteilung der SPD-Fraktion im Bundestag.
Demnach könnte man diese Formulierung zwar auch für andere Dinge anwenden, aber nur wenn diese mindestens genauso schwerwiegend sind wie die 'Vielweiberei'. Allgemeine kulturelle und politische Einstellungen sollen also nicht gemeint sein.
Bemerkung: Handlungen gegen Demokratie, Grundgesetz und Staat werden durch andere Formulierungen erfasst, die sowieso schon im Gesetz stehen.
Hier ist übrigens das beschlossene Änderungsgesetz in einer vorläufigen Fassung. Um es zu verstehen muss man allerdings den bisherigen Gesetzestext danebenlegen (und ganz viel Kaffee trinken). Der komplette neue Text des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist noch nicht veröffentlicht.
Wer sich ausländischen Milizen anschließt, ...
Wer sich ausländischen Milizen anschließt, wird seine deutsche Staatsbürgerschaft verlieren. Aber nur, wenn er dadurch nicht staatenlos wird. Es gilt also nur für Leute mit mehreren Staatsbürgerschaften. Aber es gilt dann z.B. auch für geborene Deutsche.
Im vorläufigen Text steht übrigens nicht "Miliz" oder "Terrormiliz", sondern "konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland". Aktuell ist damit offensichtlich der IS gemeint.
Übrigens kann man die deutsche Staatsbürgerschaft in manchen Fällen auch verlieren, wenn man freiwillig in die normale Armee eines anderen Landes eintritt. Das stand schon vorher im Gesetz.