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Ich habe eine Frage zu dem ersten Punkt vom vorherigen Kommentar. Das gilt ja für die Immatrikulation, aber was ist, wenn man in Deutschland krank wird?
Wenn man die Europäische Krankenversicherungskarte der Krankenkasse vorzeigt und die Bestätigung für die Immatrikulation bekommt, hat man dann in Deutschland Anspruch auf ärztliche Leistungen? Man ist ja dann doch bis zum 25. Lebensjahr in der Heimat familienversichert und diese Krankenkassen, die diese Bescheinigung ausstellt, hat mit der eigentlichen Versicherung nichts zu tun.
Was passiert, wenn man aber in Deutschland zum Arzt gehen muss?