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Für Privatfahrten gibt es da keine direkte Vorschrift (Berufskraftfahrer haben strengere Regeln).
Aber:
Jeder Fahrer muss jederzeit sein Auto vollständig beherrschen und uneingeschränkt bedienen können. Wenn er dabei wegen ungeeigneter Fußbekleidung (z.B. hohe Absätze, Flipflops, Skistiefel, barfuß) ein Risiko eingeht, ist ein Bußgeld möglich. Wenn es bei einem Unfall eine Rolle spielt, kann das eine Mitschuld bedeuten. Die Versicherung kann dann evtl. die Zahlungen kürzen.
In der Fahrschule wird es der/die Fahrlehrer/in wahrscheinlich nicht akzeptieren, wenn der/die Fahrschüler/in mit High Heels fahren will.