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Die Ausbürgerungsurkunde wird vom Innenministerium der Türkei ausgestellt, wenn einer Ausbürgerung nichts im Wege steht. D.h. Keine Verfolgung wegen Straftaten oder bestehender Wehrpflicht (älter als 38 Jahre). Dafür fordern sie sicherlich Infos aus der gemeldeten Stadt des türkischen Heimatortes ab.
Das Konsulat erhält nach Prüfung dann aus der Türkei jeweils die Ausbürgerungszusicherung und jeweils die Ausbürgerungsurkunde. Der Konsul stempelt es nur noch im Konsulat gegen Gebühr. Man muss es im Konsulat persönlich abholen.
Die Zusicherung erhält man nach Prüfung der Entlassungsvorraussetzungen, womit man die Einbürgerung in Deutschland beantragt. Nach Erhalt der deutschen Einbürgerungsurkunde und Vorzeigen beim Konsulat wird die Ausbürgerungsurkunde ausgehändigt.
Den genauen Ablauf habe ich aber bereits beschrieben.