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Einbürgerung / Ausbürgerung Ablauf (Türkei)

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Da es nicht so viele Informationen über den genauen Ablauf der Ein- und Ausbürgerung gibt, möchte ich hier kurz meine Erfahrungen schildern.

Die Ein- und Ausbürgerungsdauer ist sehr davon abhängig, wo man zurzeit wohnt, wie der Andrang bei der jeweiligen Behörde ist, welche persönlichen Voraussetzungen man erfüllt und welche Staatsangehörigkeit man hat. Ich bin ledig, kinderlos, in Deutschland geboren (1983 – d.h. keine doppelte Staatsbürgerschaft und kein Recht auf deutsche Staatsbürgerschaft bei Geburt, daher Türke), Abitur, abgeschlossenes Studium und berufstätig. Also der Idealfall für eine Sachbearbeiterin, da keine Übersetzungen vorgelegt werden müssen oder Familienmitglieder miteingebürgert werden.

Die Angaben beziehen sich auf Sachsen-Anhalt und das türkischen Konsulat in Hannover! Die einzelnen Schritte können sich je nach Stadt, Gemeinde oder Bundesland unterscheiden. Der grobe Ablauf müsste jedoch überall gleich sein. Die Zuständigkeit des jeweiligen Konsulats ergibt sich grob aus dem jeweiligen Wohnort (z.B. Hannover = Bremen, Niedersachsen & Sachsen-Anhalt)

  1. Termin bei der Einbürgerungsbehörde gemacht. Nach 2 Wochen einen Termin zur Erstberatung bekommen. Dort wurde aufgelistet, welche Unterlagen ich einreichen muss (u.a. Abschlusszeugnisse, Mietvertrag, Lohnabrechnungen von 3 Monaten, den ausgefüllten Antrag zur Einbürgerung, ein Passbild und Rentenversicherungsverlauf – den kann man online über die Rentenversicherung beantragen, ansonsten bekommt man den zugeschickt, wenn man über 5 Jahre sozialversicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet hat.) Alles einmal im Original und alles einmal in Kopie! Hier bekommt man bereits eine Prognose!
  2. Erneut Termin bei der Behörde gemacht, um die Unterlagen abzugeben. Die Unterlagen werden kurz gesichtet und man muss viele Unterschriften leisten. Dann wird eine Gebühr von 255 € fällig, die ich gleich dort zahlen konnte. Die Sachbearbeiterin erklärte kurz, wie der Ablauf ist und was ich tun muss, um aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden.
  3. Nach 7 Wochen habe ich meine Einbürgerungszusicherung erhalten.
  4. Einen Termin beim türkischen Konsulat gemacht. Den kann man online machen. Dafür einfach das zuständige Konsulat auf der Homepage anklicken und seine türkische Personalausweisnummer bereithalten. Außerdem muss man seine Emailadresse hinterlegen, da man eine Bestätigung per Mail bekommt. ACHTUNG: Bitte eine gültige Mailadresse benutzen, da ihr die ganze Zeit darauf zugreifen müsst. (Wartezeit bei mir 1 Woche zwischen Erhalt Zusicherung und Termin beim Konsulat).
  5. Termin beim türkischen Konsulat. Ohne Termin darf man nicht rein. Begleitpersonen, die keinen Termin oder kein konsularisches Anliegen haben, dürfen nicht mit rein! Dort wird man dann entsprechend aufgerufen und man muss seinen Pass und seinen türkischen Personalausweis vorlegen, außerdem die Einbürgerungszusicherung und 1 Kopie davon und ein Passbild. Eine Übersetzung ins Türkische ist nicht notwendig. Die tippen irgendwas in den Computer ein und man muss 16 € bezahlen. Das alles hat bei mir 15min. gedauert. Man bekommt dann eine Mail mit einer Nummer (auf die Adresse, die man bei der Terminvereinbarung auch angegeben hat). Mit dieser Nummer kann man den Stand der Bearbeitung nachverfolgen, ob der Antrag in der Türkei eingegangen ist etc.
  6. Nach 3 Monaten habe ich online erfahren, dass sie meiner Ausbürgerung stattgeben und ich es beim Konsulat abholen kann. Also wieder Termin beim Konsulat gemacht – online mit Ausweisnummer etc. Das kann auch länger oder kürzer dauern. Sie führen Anfragen bei der Polizei, Verfassungsschutz etc. durch, ob Straftaten, Anzeigen oder sogar Haftbefehle  vorliegen. Also wie die deutschen Behörden. Bei männlichen wehrpflichtigen Kandidaten muss zudem das Einverständnis der „Militärbehörde“ erfolgen.
  7. Im Konsulat dann der gleiche Ablauf. Türkischen Pass und türkischen Personalausweis mitnehmen. Dann wird die Ausbürgerungszusicherung ausgehändigt. Das ist kostenlos.
  8. Die Ausbürgerungszusicherung der Türkei muss man dann nicht  ins Deutsche übersetzen. Das Dokument ist bereits in drei Sprachen verfasst, u.a. auf Deutsch.
  9. Damit geht man dann wieder zur Einbürgerungsbehörde und legt die Ausbürgerungszusicherung (inkl. Übersetzung vor). Wieder im Original und Kopie! Also wieder Termin machen und dann warten. Da zwischen Einbürgerungsantrag und der Ausbürgerungszusicherung aber wieder Monate vergangen sind, musste ich erneut meine letzten Lohnabrechnungen vorlegen und versichern, dass sich in meinen persönlichen Verhältnissen nichts geändert hat. Die Einbürgerungsbehörde macht dann wieder eine Abfrage, ob sich in der Zwischenzeit was geändert hat (Abfrage Bundeszentralregister wegen Straftaten, Abfrage beim Jobcenter, Verfassungsschutz etc.) Letzte Absicherung der Behörde vor der Urkunde!
  10. Nach Abgabe der Unterlagen und 8 Wochen später habe ich meine Einbürgerungsurkunde erhalten. Wieder einen Termin bei der Behörde gemacht und die Urkunde abgeholt. Gleich im Anschluss kann man seinen deutschen Personalausweis  beantragen (Extratermin machen!). Die Behörde stellt auf Wunsch dann auch einen vorläufigen Ausweis aus.
  11. Wieder Termin beim türkischen Konsulat vereinbaren. Mit der Einbürgerungsurkunde, türkischem Pass, türkischem Personalausweis dahin. Eine Übersetzung der Einbürgerungsurkunde ist nicht notwendig. Die sichten die Urkunde, man zahlt 11 € Bearbeitungsgebühr und das türkische Konsulat stellt einen Entlassungsbescheid aus. Die Entlassungsurkunde muss man nicht übersetzen.

Später kann man die „Mavi Kart“ beantragen. Am selben Tag wegen des Systems nicht möglich. Also Extra-Termin machen bei Bedarf. Die ist wie ein türkischer Personalausweis, man hat somit ähnliche Rechte in der Türkei wie türkische Staatsbürger. Insbesondere für diejenigen, die dort ihren Ruhestand genießen möchten, oder Immobilien haben, oder Erben werden. Bisher keine Nachteile der „Mavi Kart“ bekannt. Für die Karte braucht man ein Passbild und 3 €. Ausstellung sofort vor Ort.

  1. Dann Termin bei der Einbürgerungsbehörde machen und die Entlassungsurkunde dort abgeben. Original und Kopie! Tipp: von dem Sachbearbeiter eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass die Einbürgerung abgeschlossen ist und man keine Nachweise mehr bringen muss! Sicher ist sicher!

Erst JETZT ist man rechtmäßig eingebürgert und rechtmäßig ausgebürgert!

Dieser (sehr stressige, zeitaufwendige und teure) Ablauf ist für alle Türken bindend, die keine weitere Staatsbürgerschaft haben und Deutsche werden möchten (Doppelstaatler überspringen sicherlich einige Etappen). Einige Länder wie z.B. der Iran oder Tunesien bürgern nicht aus, dadurch kann sich der Prozess auch verkürzen. Oder verlängern, wenn man in einer Stadt wohnt, wo es viele anspruchsberechtigte Ausländer gibt, die eingebürgert werden wollen. Die Anträge der Antragsteller können auch vorerst gesammelt werden, um dann im „Gesamtpaket“ die Abfragen zu machen. D.h. Bundeszentralregister, Sozialamt, Jobcenter, Verfassungsschutz etc. Die müssen auf Antworten dieser Behörden warten. Personalmangel bei den Behörden ist ein weiterer Grund für Verzögerungen. Von fehlenden Unterlagen möchte ich erst gar nicht sprechen.

Die Einbürgerung hat insgesamt 10 Monate gedauert und viele Nerven und Organisationtalent gekostet. Ohne dabei Kosten für Passbilder, Kopien und Benzin zu berücksichtigen. Also ohne Fahrtkostenberechnung zum Konsulat (3 mal !!!  Also insgesamt über 1500km !!! für mich) und 10 Urlaubstage!!!, die ich opfern musste für die ganzen Termine, bis ich einen deutschen Ausweis in der Hand halten konnte!!! Wer keinen netten Arbeitgeber hat, wo man spontan Urlaub nehmen kann, muss die Termine sogar noch besser planen und so mit einer längeren Dauer rechnen.

Ich hoffe, dass ich mit dem Ablauf einigen Ratsuchenden im Internet helfen konnte. Es ist ein sehr nervenaufreibender Prozess, weil man permanent auf Antworten von den deutschen und türkischen Behörden warten muss und auf diese Antworten angewiesen ist. 

Ich drücke allen die Daumen, die noch im Einbürgerungsverfahren sind.   

Ich muss sagen dass dieser Beitrag von Ihnen sehr gut und detailiert ist und er wird ja natürlich viele Leute weiter hilfen.


Ich warte noch auf die Urkunde und ich dachte dass sie nicht sehr lange (nach der Abgabe der Entlassung der vorherigen Staatsbürgerschaft) dauert aber wahrscheinlich hat etwas neues mit dem Prozess schon geändert.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 09. März 2020 - 09:40

Sehr gute Infos erstmal vielen Dank 😊 eine Frage belastet mich noch 😦 ich hatte meine Einbürgerungszusicherung bekommen und paar Tage später war ich im Konsulat. Ich habe dort Kopie von Personalausweis ( nüfus) Pass und Einbürgerungszusicherung gemacht und abgegeben. Später daheim wusste ich nicht mehr ob der Sachbearbeiter die Kopie der Einbürgerungszusicherung genommen hat oder Original 😌🥺wäre es schlimm statt Kopie das er Original Einbürgerungszusicherung behalten hat ?? Ich hatte 2 Kopien davon und 1 mal Original . So und daheim habe ich 2 die aus meiner Sicht beide Kopien sind ? Der sehr ernste Sachbearbeiter hat aber auch nicht richtig geschaut oder irgendwas gefragt 🧐sollte ich eine Kopie für mich behalten oder Original Einbürgerungszusicherung? 

 

Gespeichert von Yasmin Stern (nicht überprüft) am Di., 10. März 2020 - 16:52

Das türkische Konsulat behält das Original (und die Kopie). Die Einbürgerungsbehörde stellt die Einnbürgerungszusicherung auch ausschließlich "zur Vorlage bei der Auslandsvertretung" aus. Das heißt, du brauchst die Einbürgerungszusicherung nach Abgabe im Konsulat nicht mehr.

Es schadet sicherlich nicht eine Kopie in den persönlichen Unterlagen zu haben.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 13. März 2020 - 07:50

Guten Abend,

Danke für die Information, ich habe am Mittwoch meinen Termin zur Abgabe der Zusicherung. Meine Frage an dich - hast du deinen Militärdienst absolviert? Ich werde in paar Tagen 36 Jahre und habe meinen Militärdienst noch nicht gemacht. Ich hoffe das sie mir da keinen Stress machen.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 09. Oktober 2020 - 19:23

Ich habe meinen Militärdienst nicht absolviert. Der wird regulär per einmaligem Antrag bis zur Vollendung des 38. Lebensjahres verlängert (31.12.).

Bevor dieses Lebensjahr erreicht wird, sollte man ausgebürgert sein. Deine Ausbürgerung wird also sicherlich noch vor der Frist bewilligt. Wegen Corona muss man auch mit Verzögerungen rechnen.

 

Drück dir die Daumen!

Was ist denn wenn man das 38te Lebensjahr vollendet UND den Militärdienst nicht absolviert hat?

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 15. Februar 2021 - 15:35

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Hallo zusammen,

Nur zum Verständnis. Ich werde am 31.05.2021 38 Jahre alt. Der Ausbürgerungsantrag ist in der Türkei noch in Bearbeitung. Was passiert nun wenn ich mit der Einbürgerungsurkunde am 01.06.2021 im Konsulat erscheine um die Ausbürgerung fix machen möchte? Bekomme ich dann Probleme mit dem Militärdienst? 

Danke für die Hilfe.

Enes  

 

Gespeichert von Enes (nicht überprüft) am Di., 20. April 2021 - 08:35

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Ausschlaggebend ist das Datum bis zu dem du vom Wehrdienst zurückgestellt bist. Im Normalfall der 31.12. des Jahres in dem du 38 Jahre alt wirst. Bis zum 31.12. also keine Probleme.

Zumindest war es bei mir kein Problem. Ich habe mit 38 den Antrag auf Einbürgerung gestellt und habe es noch geschafft bevor der 31.12. verstrichen ist.

Bekommt man die Info, dass der Ausbürgerung stattgegeben wurde (Ausbürgerungserlaubnis), per Email oder per Post? Mir hat der Konsulatsmitarbeiter (Konsulat Nürnberg) gesagt, dass man ein Einladungsschreiben per Post erhält wenn es soweit ist.

 

Gespeichert von AB (nicht überprüft) am Do., 15. Oktober 2020 - 16:51

Hallo, vielen Dank für die reichlichen Informationen. 

Ich habe vor ca. 3-4 Monaten einen Termin bei der Stadt Nürnberg gehabt zur Antragstellung für die Deutsche Staatsbürgerschaft.

Ich habe alle erforderlichen Unterlagen eingereicht. 

Heute habe ich Post erhalten, einmal ein Merkblatt zur Einbürgerungszusicherung und 2 × die Einbürgerungszusicherung.

Auf dem Merkblatt steht unten "bitte beachten Sie auch, dass der Schriftverkehr mit den Auslandsvertretungen und Behörden anderer Staaten in der Regel in der entsprechenden Heimatsprache zu führen ist; falls Sie i. Ü. eine Apostille benötigen sollten, wenden Sie sich bitte an die Regierung von Mittelfranken. "

Ich habe nun online einen Termin im türkischen Konsulat ausgemacht, ich bin mir nun jedoch ziemlich unsicher ob ich bevor ich meinen Termin wahrnehme die Einbürgerungszusicherung übersetzten lassen muss.

Wie vorhin beschrieben habe ich 2× die Einbürgerungszusicherung erhalten, diese muss ich kopieren und zum Termin mitnehmen + aufenthaltstitelkarte, reisepass+ nüfus und ein Passbild ? Entschuldigung der wirren Fragen, habe nun soviel im Internet und auf der türkischen konsulat Seite gelesen, das ich nicht mehr ganz folgen kann. Möchte nichts falsch machen.

Ganz liebe Grüße 

 

Gespeichert von Yagmur (nicht überprüft) am Do., 15. Oktober 2020 - 22:56

Hallo, 

bei mir steht bei der online Nachfrage von meiner Ausbürgerung seit 1 Monat "izin Almak Suretiyle Türk Vatandasligindan cikma basvurunuza ait belgeler Genel Müdürlügümüze gönderilmis, ancak henüz Genel Müdürlügümüze ulasmamistir." Ist das normal, das es solange bei den nicht angekommen ist? Die Arbeiterin im Konsulat meinte es dauer ca. 2 Monate bis die alles fertig haben. War beim Konsulat in Hannover.

 

Gespeichert von Burcu (nicht überprüft) am Sa., 17. Oktober 2020 - 10:38

War es dann nach 2 Monaten abgeschlossen oder mussten Sie noch länger warten?

Nein, nach 2 Monaten war noch nichts abgeschlossen. 

Der Status "izin Almak Suretiyle Türk Vatandasligindan cikma basvurunuza ait belgeler Genel Müdürlügümüze gönderilmis, ancak henüz Genel Müdürlügümüze ulasmamistir." hat sich erst nach 2 Monaten geändert.

Der jetzige Status ist "İzin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuz arşiv araştırmasına gönderilecek listeye dahil edilmiştir."

Das heißt, es wird noch eine Weile dauern. 

 

Gespeichert von AB (nicht überprüft) am Di., 20. Oktober 2020 - 17:49

Möchte kurz die Fragen zusammenfassen:

Die sagen immer, dass es 2 Monate dauern wird. Es dauert aber viel länger. Bei mir waren es über 3 Monate. Mehr sollte es im Idealfall aber auch nicht sein. Bei einem Bekannten hat es 6 Monate gedauert und das ist das Maximum, was ich bisher mitbekommen habe.

Aus meiner Erinnerung waren die Informationen bei der Online-Abfrage wie folgt:

"izin Almak Suretiyle Türk Vatandasligindan cikma basvurunuza ait belgeler……

1. …Genel Müdürlügümüze gönderilmis, ancak henüz Genel Müdürlügümüze ulasmamistir.

2.…incelenmek ve karar üzere Genel Müdürlügümüze ulasmistir.

3.…arşiv araştırmasına gönderilecek listeye dahil edilmiştir.

4.…karar makamina gönderilmistir

5.…sonuclandirma asamasindadir

6.…basvuru sonucunun tarafiniza teblig edilebilmesi icin basvuru makamina müracaat etmeniz gerekmektedir.

Wegen Corona wird das aktuell sicherlich ein wenig länger dauern!

Das Konsulat hat mir auch gesagt, dass ich informiert werde. Als ich die Information von der Online-Abfrage erhalten hatte, habe ich noch eine Woche gewartet. Es kam allerdings keine Post. Deshalb habe ich im Konsulat angerufen. Die Telefonnummern von den jeweiligen Abteilungen sind online einsehbar. Die haben ab 13 Uhr Sprechstunde. Das Ergebnis war, dass meine Ausbürgerungszusicherung seit über zwei Wochen da rumlag und die noch nicht dazu kamen mich postalisch zu benachrichtigen. Die sagten, ich solle einen Termin machen und einfach kommen. Musste auf die Antwort vertrauen und es lief auch reibungslos. Ich hatte allerdings schon ein sehr mulmiges Gefühl, da ich nichts schriftliches in der Hand hatte.

Zum Nürnberger =  Ich musste die Einbürgerungszusicherung nicht übersetzen. Auf der Seite des Konsulats Nürnberg steht auch, dass man die nicht übersetzen muss, sofern alle notwendigen Angaben auf der Einbürgerungszusicherung stehen, Name, Geb.Datum, Ausstellungbehörde etc.

 

 

 

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 24. Oktober 2020 - 17:21

Wartezeit insgesamt ca. dreieinhalb Monate.

Zweieinhalb Monate bis Punkt 4. Dann hat es sich fast wöchentlich geändert. Ab 4. also ca. noch einen Monat.

Die Wartezeiten sind aber sicherlich von vielen Faktoren abhängig. Ich komme aus einer kleinen Stadt am Schwarzen Meer. Allein bis die Unterlagen in Anatolien ankommen vergeht sicherlich mehr Zeit, oder wenn man an eine große Stadt angebunden ist. Einer sagte mal, dass Ausbürgerungsentscheidungen gesammelt werden und nur paar Mal im Jahr vom Innenministerium entschieden werden. Aber das sind nur Vermutungen.

Viel Glück!

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 28. Oktober 2020 - 05:55

Kannst du vllt noch sagen, wann genau du die Ausbürgerung beantragt hast und in welchem Monat du eine Rückmeldung bekommen hast.

Und wann genau bekommt man eine Mail, um die ganzen Verfahren online zu verfolgen. 

Ich hab vor kurzem einen Termin beim türkischen Konsulat in Düss gehabt. Mir wurde gesagt, dass es coronabedingt 4 bis 5 Monate dauern wird, bis ich eine Rückmeldung bekomme. 

Ich hoffe, es wird nicht länger als 6 Monate dauern😬

 

Gespeichert von Aurora (nicht überprüft) am Mi., 27. Januar 2021 - 18:28

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Hi,

ich habe den Prozess Anfang Februar, ebenfalls in D'dorf, gestartet und bin auch noch bei "Schritt 4"...ich musste bei Antragsstellung ein Dokument unterschreiben, in dem ich auf die Bearbeitungszeit von 4-6 Monaten (!) hingewiesen wurde... ich bin nun bei guten 7 Monaten...mal gucken, wie lange es noch dauert...

Danke für die Info. Wird die Ausbürgerungserlaubnis bzw. Ausbürgerungsurkunde im Konsulat ausgestellt oder werden diese von den Behörden aus der Türkei nach Deutschland geschickt?

Die Ausbürgerungsurkunde wird vom Innenministerium der Türkei ausgestellt, wenn einer Ausbürgerung nichts im Wege steht. D.h. Keine Verfolgung wegen Straftaten oder bestehender Wehrpflicht (älter als 38 Jahre). Dafür fordern sie sicherlich Infos aus der gemeldeten Stadt des türkischen Heimatortes ab.

Das Konsulat erhält nach Prüfung dann aus der Türkei jeweils die Ausbürgerungszusicherung und jeweils die Ausbürgerungsurkunde. Der Konsul stempelt es nur noch im Konsulat gegen Gebühr. Man muss es im Konsulat persönlich abholen.

Die Zusicherung erhält man nach Prüfung der Entlassungsvorraussetzungen, womit man die Einbürgerung in Deutschland beantragt. Nach Erhalt der deutschen Einbürgerungsurkunde und Vorzeigen beim Konsulat wird die Ausbürgerungsurkunde ausgehändigt.

Den genauen Ablauf habe ich aber bereits beschrieben.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 28. Oktober 2020 - 17:31

Ich kann morgen die Ausbügerungszusicherung beim türkischen Konsulat abholen.

Was mich ein wenig irritiert, dass hier davon gesprochen wird, dass man bis Vollendung des 38. Lebensjahres von der Wehrpflicht befreit ist. Wo habt ihr die Info her? Und wird das automatisch verlängert, wenn keine Gründe vorliegen?

Ich dachte immer man wir befreit solange man einen Grund hat. Da ich studiert habe, hat man das bei mir bis verlängert, bis ich 36 werde. Das ist allerdings in 2022 der Fall. Habe ich jetzt umsonst Stress gemacht und wäre automatisch bis 38 verlängert worden oder wie ist die Sachlage hier? Kennt sich einer aus?

Wie gesagt, ich habe die Zusage, aber habe jahrelang Stress wegen der Frist bis 36 gemacht.

Was ist mit den ganzen Türken hier, die ganz normal arbeiten und z. B. nicht studiert haben, ich dachte die mussten zum Militär oder eben rechtzeitig ausbürgern.

Ich hoffe, es kann mich jemand aufklären.

Danke.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 03. November 2020 - 21:24

Haben Sie eine Einladung per Post erhalten, dass die Ausbürgerungszusicherung abholen können oder haben Sie das über die Onlineabfrage erfahren und einen Termin ausgemacht?

 

Gespeichert von Kelli (nicht überprüft) am Mo., 09. November 2020 - 15:19

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Wer Wehrpflicht alter erreicht hat muss bis Vollendung des 38. Lebens Jahr für max. 2 Jahre Wehrdienst Verzögern mittels Konsulat besuch. Dabei spielt keine Rolle ob du studierst arbeitest oder Arbeitslos bist. Solange jemand türkische Bürger ist und im Ausland lebt Wehrdienst muss Verschoben werden. Sonst eine Einreise in die Türkei Problem verursachen kann.

Daher nutze die Zeit gut, bürgere dich rechtzeitig von der Türkischen Seite. Da sonst ein Freikauf von Wehrdienst über 5000€ kosten.

 

Gespeichert von Tayfun (nicht überprüft) am Fr., 11. Dezember 2020 - 06:36

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

... bis zur Vollendung des 38. Lebensjahres. Die Wehrpflicht wird auf Antrag verlängert, erstmal mit 18 und bis maximal 38 Jahre. Im Ausland lebende Türken können das grundsätzlich beantragen, egal ob sie studieren oder arbeiten oder nichts tun. Nur Türken in der Türkei werden bei Volljährigkeit eingezogen.

Soweit ich weiß, ist das Höchstalter allerdings auf 35 Jahre herabgesetzt worden. Dann müsste man die über 5000 Euro zahlen. Der Grundwehrdienst von 21 Tagen existiert zurzeit wohl auch nicht mehr. Bin mir aber nicht sicher.

Ich erinnere mich nicht mehr, wie oft ich das verlängern musste oder konnte. Beim letzten Mal war es allerdings an der Gültigkeit des Passes gebunden. Das heißt ohne Wehrpflicht keine Passverlängerung, ohne gültigen Pass kein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland...

 

 

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 04. November 2020 - 19:03

Bei mir zuerst mit 18, dann fünf Jahre entsprechend Gültigkeit Pass. Dann noch mal fünf Jahre. Dann kam ein Gesetz, dass man den Pass 10 Jahre verlängern kann.

Die Wehrpflichtverlängerung hängt mit der Gültigkeit des Passes zusammen. Auch 38 Jahre!

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 05. November 2020 - 05:38

Hi, danke erstmal für diese ausführliche Zusammenfassung. 

Man kann sich nun bestens vorstellen was auf einen zukommen wird. 

Ich habe eine Frage bezüglich der Einbürgerungsurkunde. 

Du musst diese Urkunde beim Konsulat vorlegen. Was genau passiert mit dieser Urkunde, wird diese in die Türkei geschickt und du wirst endgültig ausgebürgert, oder sehen die Sachbearbeiter im Konsulat diese Urkunde sich nur an und dann "okay, darfst gehen"

Danke für die Antwort schon mal. 

 

 

Gespeichert von Miraç (nicht überprüft) am Do., 05. November 2020 - 08:07

Wenn du die Onlinebestätigung erhalten hast, dass deine Ausbürgerungsunterlagen zum Abholen bereit liegen, dann liegt bereits die Zusicherung UND die Ausbürgerungsurkunde im Konsulat.

Nach Vorzeigen der Einbürgerungsurkunde erhältst du nur noch die Ausbürgerungsurkunde. Dein Pass und Nüfus werden zerschnitten und gelöchert und sind somit offiziell ungültig.

Man gibt nur Kopien von der Einbürgerungurkunde ab und zeigt das Original vor.

Die schicken sicherlich gar nichts mehr in die Türkei. Deine Akte wird archiviert und die tippen alle Infos ins System.

Mit Vorzeigen, Gebührenzahlung und Aushändigung der Ausbürgerungsurkunde dauert alles max. 15min!

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 06. November 2020 - 05:30

Meinst du mit Onlinebestätigung den Status der Onlineabfrage "....basvuru sonucunun tarafiniza teblig edilebilmesi icin basvuru makamina müracaat etmeniz gerekmektedir." oder erhält man eine Bestätigung auf seine Emailadresse die man bei Antragstellung angegeben hat.

Mein aktueller Status ist: "Izin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuz Karar Makamına sunulacak olan listeye dahil edilmiştir." Hat jemand Erfahrungen wie lange es jetzt noch in etwa dauert?

 

Gespeichert von vatan66 (nicht überprüft) am Di., 10. November 2020 - 14:55

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Hallo. Meine Wehrdienst ist auch bis zum 38 Lebensjahr verlängert 31.12.2021.

Meine Frage jetzt ich habe die Bestätigung der Unterlagen von 2011 in Türkischer Sprache.

Für die Unterlagen zum Einbürgerungsantrag wird

Frei-bzw. Zurückstellen Wehrdienst verlangt. Muss ich das jetzt übersetzen lassen??

Selamlar Murat 

 

Gespeichert von Murat Özyürek (nicht überprüft) am Do., 12. November 2020 - 11:20

Hallo, mein Wehrdienst ist bis zum 31.12.2020 verlängert. Ich habe am 24.07.2020 den Antrag auf Ausbürgerung gestellt und morgen werde ich meine Ausbürgerungszusicherung abholen. Danach zum Landratsamt wegen Einbürgerungsurkunde und danach wieder zum Konsulat zwecks Ausbürgerungsurkunde. Wird eine ganz enge Sache, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

 

Wegen deiner Frage: Ich habe beim Antrag auf Ausbürgerung nichts übersetzen lassen. Warum auch? Die Bescheinigung für den Wehrdienst ist türkisch und wird von den türkischen Behörden benötigt.

 

Gespeichert von AB am Do., 12. November 2020 - 22:10

Antwort auf von Murat Özyürek (nicht überprüft)

Die Anträge unterscheiden sich von Stadt zu Stadt.

Bei mir war die Option wehrpflichtig, abgeleistet, befreit.

Also ja, nein, nein. Befreit ist man ja nicht. Es ist zurückgestellt. Bei mir wurden keine weiteren Unterlagen wegen Wehrpflicht verlangt. Ich hab diese "Zurückstellung" trotzdem vorgezeigt und abgegeben in Kopie. Ohne Übersetzung!

Aber das unterscheidet sich von Stadt zu Stadt und Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter!

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 15. November 2020 - 16:31

Antwort auf von Murat Özyürek (nicht überprüft)

Ich bin jetzt noch mehr durcheinander.

Meines Wissens wurde bei mir die Wehrpflicht bis 36 zurückgestellt.

Nun höre, dass es max. 35 sind?

Was stimmt denn nun? 38 oder 36 oder 35?

 

Bei 35 (Mai 21) wird es bei mir auch eine knappe Geschichte. Hab vor 3 Wochen die Ausbürgerungszusicherung bei der Ausländerbehörde abgegeben.Kriegt dann erst die Einbürgerungsurkunde und muss damit zum Konsulat.

 

Oder bin ich mit der Türkei durch und die prüfen das mit dem Wehrpflicht nicht mehr wenn man die Ausbürgerungszusicherung erhalten hat?

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 27. November 2020 - 16:50

Ich, geboren 1982, wurde bis zum 31.12.2020 zurückgestellt. Das heißt 31.12. des Jahres in dem ich mein 38. Lebensjahr vollende.

Du musst nicht durcheinander sein. Das Datum bis zu dem du vom Wehrdienst zurückgestellt wurdest, steht in dem Dokument welches dir von den türkischen Behörden ausgestellt wurde. 

Mit der Ausbürgerungszusicherung gehst zu den deutschen Behörden, danach erhältst du die Einbügerungsurkunde, mit der Einbügerungsurkunde gehst du zum türkischen Konsulat und erhältst die Ausbürgerungsurkunde. Dein türkischer Pass und dein türkischer Personalausweis werden einbehalten. Mit der Aushändigung der Ausbürgerungsurkunde bis du rechtmäßig aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen. 

Ja gut. Vielen Dank. Weil hier jemand was von 35 geschrieben hat. Ich habe das Dokument zur Verlängerung der Wehrpflicht nicht mehr. Mindestens bis 36 Jahre weiß ich auf jeden Fall aber es kann auch 38 sein.

Mein Pass läuft am 31.12.2021 aus. Ich hoffe bis dahin ist das ganze durch.

Wie lange dauert es bis man die Ausbürgerungsurkunde erhält, wenn man die Einbürgerungurkunde angegeben hat.

Ich habe jetzt schonmal parallel einen Termin (allerdings erst im März 2021) Online ausgemacht obwohl ich meine Einbürgerungsurkunde noch nicht habe. Ich hoffe stark, dass es bis dahin aber klappt. Bei mir benötigt der deutsche Staat viel länger als der türkische, wobei wiederum die Vorlaufzeiten bzgl. eines Termins bei den Türken unglaublich hoch sind.

Bei mir wird sich der ganze Prozess über fast 2 Jahre ziehen(Juli 2021).

Meine wichtige Frage  ist eben ob die Abfrage bei den Türken mit Erhalt der Ausbürgerungszusicherung durch ist oder die gleiche Schleife mit Wehrdienst etc. vor Erhalt der Ausbürgerungsurkunde wieder durchlaufen wird?

Und ab wann darf es egal sein, dass der Pass irgendwann nicht mehr gültig ist, da er eh vernichtet wird?

Wahrscheinlich ab Erhalt der Einbürgerungsurkunde oder muss der wirklich bis zum Ende gültig sein.

Danke.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 28. November 2020 - 07:53

Damals wurde man vom Wehrdienst bis 38 freigestellt und dann wurde das auf 35 reduziert.

Die türkischen Behörden prüfen ob irgendwelche Straftaten vorliegen oder ob du wegen Wehrdienst gesucht wirst usw. Da du die Ausbürgerungszusicherung bereits erhalten hast, dann gab es keine Probleme. Wäre dein Wehrdienst überfällig gewesen hättest du gar keine Ausbürgerungszusicherung erhalten sondern eine Ablehnung. Eine erneute Abfrage für die Ausbürgerungsurkunde erfolgt nicht. 

Wenn du deine Einbügerungsurkunde erhältst, mache einen Termin beim türkischen Konsulat. Du zeigst deine Einbügerungsurkunde bzw. das türkische Konsulat macht sich eine Kopie und du bekommst deine Ausbürgerungsurkunde gleich ausgehändigt. Dein Reisepass und Personalausweis werden einbehalten, d.h. die Gültigkeit usw. ist dann egal.

Nur mit dem Erhalt der Einbügerungsurkunde bist du noch nicht raus aus der türkischen Staatsbürgerschaft. Du musst zum Konsulat und die Einbügerungsurkunde vorlegen. Erst mit Aushändigung der Ausbürgerungsurkunde bist du ausgebürgert. 

Die Ausbürgerungsurkunde bitte dann noch bei den deutschen Behörden vorlegen. 

 

Gespeichert von Resul (nicht überprüft) am So., 29. November 2020 - 00:21

Hallo,

erstmal danke für den Beitrag. Eine Frage hab ich: Hast Du im türkischen Konsulat den neuen oder den alten Nufüs Cüzdani gehabt? Eigentlich dachte ich, der ist noch bis 2023 gültig. In anderen Beiträgen habe ich jedoch gelesen, dass sie für die Ausbürgerung die neue bereits voraussetzen.

Danke für eine kurze Rückmeldung.

Liebe Grüße

 

Gespeichert von Büsra (nicht überprüft) am Di., 08. Dezember 2020 - 00:30

Ich habe den alten Nüfus Cüzdani gehabt. Gab keinerlei Probleme. Übrigens bin ich inzwischen ausgebürgert worden, d.h. alles ist abgeschlossen. Werde noch den deutschen Personalausweis beantragen. 

Bei mir hat es ab Antragstellung zur Einbürgerung bis zur Ausbürgerung aus der türkischen Staatsangehörigkeit 4,5 Monate gedauert. 

 

Gespeichert von Resul (nicht überprüft) am Di., 08. Dezember 2020 - 02:05

Eine Korrektur muss ich vornehmen: Die Einbügerung hat insgesamt 5,5 Monate gedauert.

 

Gespeichert von Resul (nicht überprüft) am Di., 08. Dezember 2020 - 17:37

Hallo, ich bin auch gerade dabei die deutsche Bürgerschaft zu beantragen und jedes mal, wenn ein weiterer Schritt geklärt ist ,schaue ich mir schnell diesen Beitrag an um zu schauen was jetzt auf mich zukommt oder wie ich weiter zu handeln habe.

(Hab jetzt erst die Ausbügerungszusicherung bekommen vom türkischen Konsulat)

Das ist echt ein ewiger Prozess und so viel Kosten.

Und die Pandemie macht es nicht besser.

Bin froh ,dass ich mir aus diesem Beitrag entnehmen kann ,dass es auch ein Ende hat.

 

Gespeichert von BILGE ÖZI (nicht überprüft) am Mi., 09. Dezember 2020 - 10:54

Hallo bei mir steht jetzt bei der online Abfrage: "İzin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuz üzerine, tarafınıza Türk vatandaşlığından çıkma izni verilmiş olup gerekli tebligatın yapılabilmesi için Türkiye Cumhuriyeti Kimlik Kartınız ve varsa Türkiye Cumhuriyeti Pasaportunuz ile birlikte başvuru makamına müracaat etmeniz gerekmektedir. İçişleri Bakanlığınca verilen Türk vatandaşlığından çıkma izni kararı, 2 (iki) yıl geçerli olup bu süre içerisinde belgelerinizi başvuru makamından teslim almamanız, kimlik bilgilerinizde değişiklik olması ya da Kanunda aranan şartlardan birini kaybettiğinizin müracaat makamlarınca tespiti halinde geçersizdir."

Bedeutet das, dass ich meine Urkunde beim Konsulat abholen kann?

 

Gespeichert von Burcu (nicht überprüft) am Do., 10. Dezember 2020 - 10:15

Ich habe heute (14.12.2020) all die Unterlagen (den ersten Antrag) beim Konsulat abgegeben. Der Sacharbeiter meinte dass ich eine E-Mail bekomme. Aber bis jetzt kam mir keine E-Mail. Wie war's bei Ihnen? Kam es gleich? Danke.

 

Gespeichert von Yavuz (nicht überprüft) am Mo., 14. Dezember 2020 - 11:49

Antwort auf von Burcu (nicht überprüft)

Habe die Bestätigungsemail mit diversen Angaben (Antragsnummer, Antragsdatum, Link zur Onlineabfrage) gleich erhalten. Evtl. mal Spamordner prüfen und wenn gar nichts kommt, dann beim Konsulat anrufen und die Antragsnummer erfragen. Die Antragsnummer benötigst du um den Status der Bearbeitung online abfragen zu können. 

 

Gespeichert von Resul (nicht überprüft) am Mo., 14. Dezember 2020 - 14:51

Antwort auf von Yavuz (nicht überprüft)

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