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... bis zur Vollendung des 38. Lebensjahres. Die Wehrpflicht wird auf Antrag verlängert, erstmal mit 18 und bis maximal 38 Jahre. Im Ausland lebende Türken können das grundsätzlich beantragen, egal ob sie studieren oder arbeiten oder nichts tun. Nur Türken in der Türkei werden bei Volljährigkeit eingezogen.

Soweit ich weiß, ist das Höchstalter allerdings auf 35 Jahre herabgesetzt worden. Dann müsste man die über 5000 Euro zahlen. Der Grundwehrdienst von 21 Tagen existiert zurzeit wohl auch nicht mehr. Bin mir aber nicht sicher.

Ich erinnere mich nicht mehr, wie oft ich das verlängern musste oder konnte. Beim letzten Mal war es allerdings an der Gültigkeit des Passes gebunden. Das heißt ohne Wehrpflicht keine Passverlängerung, ohne gültigen Pass kein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland...

 

 

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 04. November 2020 - 19:03

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