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Damals wurde man vom Wehrdienst bis 38 freigestellt und dann wurde das auf 35 reduziert.

Die türkischen Behörden prüfen ob irgendwelche Straftaten vorliegen oder ob du wegen Wehrdienst gesucht wirst usw. Da du die Ausbürgerungszusicherung bereits erhalten hast, dann gab es keine Probleme. Wäre dein Wehrdienst überfällig gewesen hättest du gar keine Ausbürgerungszusicherung erhalten sondern eine Ablehnung. Eine erneute Abfrage für die Ausbürgerungsurkunde erfolgt nicht. 

Wenn du deine Einbügerungsurkunde erhältst, mache einen Termin beim türkischen Konsulat. Du zeigst deine Einbügerungsurkunde bzw. das türkische Konsulat macht sich eine Kopie und du bekommst deine Ausbürgerungsurkunde gleich ausgehändigt. Dein Reisepass und Personalausweis werden einbehalten, d.h. die Gültigkeit usw. ist dann egal.

Nur mit dem Erhalt der Einbügerungsurkunde bist du noch nicht raus aus der türkischen Staatsbürgerschaft. Du musst zum Konsulat und die Einbügerungsurkunde vorlegen. Erst mit Aushändigung der Ausbürgerungsurkunde bist du ausgebürgert. 

Die Ausbürgerungsurkunde bitte dann noch bei den deutschen Behörden vorlegen. 

 

Gespeichert von Resul (nicht überprüft) am So., 29. November 2020 - 00:21

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