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Die Bundesregierung will in den nächsten Tagen ein Gesetz dazu beschließen. Bisher ist aber nur ein Entwurf bekannt, der sich noch ändern kann.
Nach dem Entwurf dürfte eine Wohnung bis mindestens September nicht wegen Mietschulden gekündigt werden. Eine Verlängerung wäre möglich. Die Schulden blieben aber bestehen, man müsste sie später doch noch bezahlen.
Es gab dazu übrigens Kritik sowohl von Mieterverbänden als auch von Vermieterverbänden. Sie forderten für solche Fälle eine staatliche Unterstützung, ein so genanntes 'Sonderwohngeld'.