Der Asylantrag ...
... wurde von den USA abgelehnt (und die Ablehnung gerichtlich bestätigt), weil die Durchsetzung der deutschen Schulpflicht nach amerikanischer Auffassung keine staatliche Verfolgung sei. Der Aufenthaltsstatus in den USA ist offenbar eine Art Duldung, die nun enden soll. (laut Originalartikel auf welt.de)
Do. 28 Sep 2023 - 16:57
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Antwort auf Mir ist da nur ein Fall… von Udo (nicht überprüft)