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Nach deutschem Recht ist die Heirat nur zwischen Geschwistern und zwischen Menschen mit geradliniger Abstammung (z.B. Vater und Tochter, Großmutter und Enkel) verboten.
Man darf also seinen Cousin, seine Cousine, seine Tante, seinen Onkel, seine Nichte, seinen Neffen usw. heiraten. Desweiteren dürfen z.B. ein Schwiegervater und seine geschiedene Schwiegertochter heiraten.
Grundsätzlich müssen die Heiratswilligen aber volljährig und unverheiratet sein.
Manche Religionsgemeinschaften setzen für ihre Mitglieder strengere Regeln.