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... muss entweder jeder seine Kontaktdaten angeben, oder nur einer pro zusammengehörender Gruppe. Die Strafe muss ggf. nicht der Gast bezahlen, sondern der Wirt. Für ihn können es mehr als 1000,- € sein.
In dem Verfahren gibt es allerlei Fragezeichen betreffend den Datenschutz. Unter anderem darüber, welche Kontaktdaten wirklich nötig sind, wie der Wirt kontrollieren soll ob die Angaben richtig sind (er darf nicht die Ausweise verlangen), wie gesichert wird dass er die Informationen fristgemäß vernichtet und nicht für Werbezwecke verwertet, ob die Polizei die Listen auch für andere Zwecke benutzen kann, ...