Kommt darauf an
Für Westsahara und Mauretanien werden ständig Reisewarnungen ausgesprochen. Falls ein Zeuge die Entführung meldet, werden die Behörden informiert. Falls es keine Augenzeugen gibt, werden die Touristen als vermisst gemeldet und erst später kann man von Entführung ausgehen.
Es kann ein Krisenstab gerufen und eine Suchgruppe / Suchkaravanne gebildet werden. Vieles hängt davon ab, ob die Entführer Kontakt mit Behörden aufnehmen und Förderung stellen oder nicht.
Der Staat darf die Kosten für eine Geiselbefreiung im Ausland von den Betroffenen zurückverlangen.
Es spielt dabei eine große Rolle, ob es für die jeweilige Region Reisewarnungen von dem Auswärtigen Amt gegeben hat oder nicht. Und für viele Sahara-Regionen gibt es seit langer Zeit Reisewarnungen.