Nur bedingt
Befreiung vom Einbürgerungstest funktioniert so:
Man ist vom Einbürgerungstest befreit, wenn man über einen erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule/Universität (in den Bereichen ...) verfügt .
Bereiche:
- Gesellschaftswissenschaft
- Politikwissenschaft
- Rechtswissenschaft
- Sozialwissenschaft
- Verwaltungswissenschaft
Mi. 16 Sep 2020 - 01:25
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