Die Urlaubstage können verloren gehen.
Es kann hier Unterschiede geben, abhängig von Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen, Branchenregeln usw. Im Allgemeinen wird der Urlaub aber nach einer gewissen Frist (d.h. an einem bestimmten Tag im folgenden Jahr) verfallen. Häufig ist festgelegt, dass der Arbeitgeber rechtzeitig vorher darauf hinweisen muss.
Es ist etwas anderes, wenn man den Urlaub ohne eigene Schuld nicht nehmen konnte. Das kann z.B. eine lange Krankschreibung sein, oder besondere betriebliche Gründe. Hier kann man den Urlaub auch später noch nehmen. Evtl. kann alternativ ein finanzieller Ausgleich vereinbart werden.
Mi. 17 Mai 2023 - 23:44
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