Strenge Auslegung
In der strengen Auslegung des Gesetzes verfällt der Urlaub bereits am Ende des Jahres. Nur bei besonderen Gründen (persönlich oder betrieblich) kann er auf das nächste Jahr bis Ende März übertragen werden.
Nach neuerer Rechtsprechung muss der Arbeitgeber rechtzeitig und schriftlich auf den Verfall des Urlaubs hinweisen, sonst verfällt er nicht (oder entsprechend später).
Viele Tarifverträge haben flexiblere Regeln.
So. 21 Mai 2023 - 01:03
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Antwort auf Die Urlaubstage können verloren gehen. von Gast (nicht überprüft)