Freibeträge
Für kinderlose Ledige ohne weitere Einkünfte bleibt der Grundfreibetrag (10.908,- € pro Jahr) und der Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230,- € pro Jahr) steuerfrei. Pro Monat sind das 1.011,50 €.
Der Grundfreibetrag wird 2024 leicht erhöht werden. Situationsabhängig sind weitere Freibeträge möglich. Die Freibeträge betreffen nur die Steuern, nicht die Sozialabgaben.
Bei einem Minijob oder Midijob kann anders gerechnet werden.
Di. 27 Jun 2023 - 16:28
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