Urteile zur "Täuschung mit KI"
An der Uni Kassel sind zwei Studenten bestraft wurden, weil sie eine Hausarbeit bzw. eine Bachelorarbeit mit Hilfe von KI geschrieben hatten, ohne die KI als Hilfsmittel anzugeben. Zur Strafe wurden die Arbeiten als "nicht bestanden" gewertet, und wegen "schwerer Täuschung" gab es keine Wiederholungsmöglichkeit. Mit anderen Worten, das Studium war an diesem Punkt vorbei.
Die zwei Studenten hatten gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht geklagt, haben aber verloren:
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/umgang-mit-kuenstlicher-intelligenz-bei-studentischen-pruefungsleistungen
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE260000433
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE260000432
In den Urteilsbegründungen stehen ein paar interessante Dinge:
- Die nicht gekennzeichnete Verwendung von KI ist auch dann eine Täuschung, wenn in der Prüfungsordnung nichts Spezielles zu KI steht. Man muss die KI als Hilfsmittel angeben.
- Die Uni kann die Verwendung von KI durch bestimmte Indizien nachweisen. Dazu gehört, neben dem Schreibstil, z.B. auch der Vergleich schriftlicher und mündlicher Leistungen desselben Studenten.
- Der Einsatz von KI zur bloßen Rechtschreibkontrolle stört die Eigenständigkeit aber nicht.
Es ist möglich, dass es später auch andere Urteile von anderen Gerichten geben wird, und dass diese die Sache anders sehen. Jedoch ist es auf jeden Fall besser, bei schriftlichen Arbeiten immer eine Erklärung beizulegen, in der die Verwendung von KI wahrheitsgemäß beschrieben wird.
Antwort auf KI als "Ghostwriter" von Gast (nicht überprüft)