Direkt zum Inhalt

Neuen Kommentar zu Nutzen Sie Ghostwriting? Wie verbreitet ist es und lohnt es sich? hinzufügen

Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

An der Uni Kassel sind zwei Studenten bestraft wurden, weil sie eine Hausarbeit bzw. eine Bachelorarbeit mit Hilfe von KI geschrieben hatten, ohne die KI als Hilfsmittel anzugeben. Zur Strafe wurden die Arbeiten als "nicht bestanden" gewertet, und wegen "schwerer Täuschung" gab es keine Wiederholungsmöglichkeit. Mit anderen Worten, das Studium war an diesem Punkt vorbei.

Die zwei Studenten hatten gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht geklagt, haben aber verloren:
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/umgang-mit-kuenstlicher-intelligenz-bei-studentischen-pruefungsleistungen
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE260000433
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE260000432

In den Urteilsbegründungen stehen ein paar interessante Dinge:

  • Die nicht gekennzeichnete Verwendung von KI ist auch dann eine Täuschung, wenn in der Prüfungsordnung nichts Spezielles zu KI steht. Man muss die KI als Hilfsmittel angeben.
  • Die Uni kann die Verwendung von KI durch bestimmte Indizien nachweisen. Dazu gehört, neben dem Schreibstil, z.B. auch der Vergleich schriftlicher und mündlicher Leistungen desselben Studenten.
  • Der Einsatz von KI zur bloßen Rechtschreibkontrolle stört die Eigenständigkeit aber nicht.

Es ist möglich, dass es später auch andere Urteile von anderen Gerichten geben wird, und dass diese die Sache anders sehen. Jedoch ist es auf jeden Fall besser, bei schriftlichen Arbeiten immer eine Erklärung beizulegen, in der die Verwendung von KI wahrheitsgemäß beschrieben wird.

 

Mo. 6 Jul 2026 - 11:07 Link
E-Mail Adresse wird geschützt.
Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
Bilder / Bildergalerie
Sie können ein oder mehrere Bilder einfügen. Thumbnails werden automatisch erstellt und Bilder werden in einer Galerie-Ansicht angezeigt.
Maximal 1000 Dateien möglich.
2 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: png gif jpg jpeg webp.
Bilder müssen größer als 200x200 Pixel sein. Bilder größer als 24000x24000 Pixel werden verkleinert.
Datei
Mit Hilfe dieses Feldes kann eine unbegrenzte Anzahl von Dateien hochgeladen werden.
1 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: txt pdf doc docx rtf odt jpg jpeg png webp psd mp3 mp4.
Regeln
  1. Gut genug formulieren: Schreiben Sie mehr als einen Satz, und bleiben Sie sachlich!
     
  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.